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Prospektverteilung - Prospekte verteilen - Prospekte austragen - Prospekte ausliefern - Prospektverteiler

Archiv für November, 2008

Hier wird nicht verteilt:

Immer wieder werden wir gefragt, wo verteilt wird und wo nicht. In diesem Artikel wollen wir Ihnen aufzeigen, wo nicht verteilt wird.

Klingelhäuser:

Bedingt erreichbar sind für uns alle Briefkästen bei Häusern, die innen (also im Hausflur) angebracht sind. Dies sind sogenannte Klingelhäuser. Meistens handelt es sich dabei um Mehrfamilienhäuser. Hier muss geklingelt werden, um an die Briefkasten zu gelangen.
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Prospektverteilung für Edeka Neukauf

Wir freuen uns, drei Edeka Neukauf (E-Neukauf) Märkte in Hildesheim und Holle als Kunden für eine mit Prospektverteilung Direkt Perfekt GmbH begrüßen zu dürfen. Diese Unternehmen haben mit ihrer Entscheidung, Werbung mit uns verteilen zu lassen, eine optimale Wahl getroffen.

Wir verteilen Ihre Werbeprospekte mit unseren Partnern zu günstigen Konditionen an erreichbare Privathaushalte abzgl. der Werbeverweigerer. Dabei dienen u.a. aktuelle GfK-Haushaltszahlen als Grundlage für eine zuverlässige Verteilung.

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Prospektverteilung - fallen Sie auf!

Stetigkeit und eine gute Konzeption werden zum Erfolg

Die Haushaltswerbung mit z.B. Prospekten und Flyern stellt eine sehr beliebte und verbreitete Art der Werbung dar. Immer mehr Firmen nutzen dieses Medium, um Kunden auf ihre Dienstleistungen und Produkte aufmerksam zu machen. Damit dieses Medium zum Kunden gelangt, bedienen sich die Werbetreibenden Verteilungsfirmen bzw. Agenturen wie der Direkt Perfekt GmbH. Bei der Verteilung stehen die Qualitätsstandards im Fordergrund. Aber eine ordnungsgemäße Verteilung - der Handzettel kommt ordnungsgemäß beim vielleicht künftigen Kunden an - allein macht noch nicht den Umsatz des Werbetreibenden aus. Den ganzen Beitrag lesen »

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Markant Nordwest - Neuer Partner in Laatzen

Wir begrüßen den MARKANT-Markt in 30880 Laatzen als neuen Partner für die Prospektverteilung. Dieser MARKANT - Markt der “Markant Nordwest Handels-GmbH & Co.KG” ist der erste seiner Art im Raum Hannover / Laatzen.

Markante Signale der Markant-Märkte!

Die Markant-Märkte präsentieren sich mit den auffallenden Farben ROT, BLAU und WEISS . Die Außenkennzeichnung setzt sich im Innenbereich mi für diesen Markttyp typischen wiederkehrenden optischen Signalen fort, so dass ein abgerundetes sich einprägendes Erscheinungsbild entsteht. Die Märkte wirken frisch und geben eine angenehme und einladene Atmosphäre wieder. Sie vermitteln mit ihrer modernen Aussatttung den Standard eines gehobenen Lebensmittel-Einzelhandels im Segment der Nahversorger..

Das Team der Direkt Perfekt GmbH wünscht dem Markant-Markt in Laatzen einen erfolgreichen Start, vielen Kunden und uns gemeinsam eine langanhaltende und fruchtbare Geschäftsbeziehung.


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Kundenbetreuung

Wir freuen uns, dass Sie unser Kunde sind. Unser Ziel ist es, Sie voll und ganz zufrieden zu stellen. Dafür bemühen wir uns, Ihnen mit unserer jahrelangen Erfahrung und Professionalität den besten Service zu bieten.

Als wichtige Punkte sehen wir dabei die Erreichbarkeit, kurze Wartezeiten und die Transparenz unseres Handels an. So bieten wir unseren Kunden eine fast durchgängige Erreichbarkeit über Fax- und Telefonnummern fast rund um die Uhr. Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Kommunikation über E-Mail. Hiermit können alle Information auf dem schnellsten Weg zu uns gelangen und werden umgehend bearbeitet.

Als weiteren herausragenden Punkt unserer Kundenbetreuung und als Parameter für eine gute Servicequalität besteht darin, Sie umfangeich bei Beratungs- und Verkaufsgesprächen zu fördern. Das beinhaltet aber auch eine sorgfältige Aufklärung über die Produkte bzw. Dienstleistung, Preise und wesentliche Vertragsbedingungen.

Als letzten wichtigen Punkt möchten wir hier die Qualitätssicherung ansprechen. Regelmäßige Kontrollen der Leistung, Unterstützung bei der Bedarfsermittlung, die kontinuierliche Überprüfung der Servicequalität sind nur einige Bestandteile der Qualitätssicherung.

Abschließend kann man die Kundenbetreuung auch als eines Teil des After-Sales-Managements definieren. Frei nach dem Motto “Nach dem Kauf ist vor dem Kauf” entscheidet eine hohe Qualität der Kundenbetreuung über die weitere Geschäftsbeziehung. Dies gilt letztlich für alle Bereiche.

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“Ausreißer-Entscheidung”

Missachtung des Briefkasten-Aufklebers “Bitte keine Werbung” in vereinzelten Fällen (BGH, Urteil vom 30.04.1992 - Az: I ZR 287/90), sogenannte “Außreißer-Entscheidung”

Leitsatz:

Wird bei der Verteilung von Werbemitteln der durch Briefkasten-Aufkleber geäußerte Wunsch, keine Werbung erhalten zu wollen, nur in vereinzelt gebliebenen Fällen missachtet, kann ein sittenwidriges Wettbewerbsverhalten des Werbenden im Sinne des §1 UWG nicht angenommen werden.

Dies bedeutet, dass ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch nur dann besteht, wenn das werbende Unternehmen oder der Erfüllungsgehilfe (die Werbeverteilfirma und dessen Verteiler) bewusst und planmäßig sich über den zum Ausdruck gebrachten Willen des Briefkasteninhabers hinwegsetzen. Es reicht zur Abwehr eines Unterlassungsanspruches oder Unterlassungsklage bereits seitens der werbenden Unternehmen oder dessen Erfüllungsgehilfen aus, wenn dokumentiert werden kann, dass die Verteiler im ausreichenden Mass und deutlich auf die Beachtung von Werbeverteilverboten hingewiesen worden sind. Eine Dokumentation sollte im Rahmen der Einweisug der Verteiler, der Kontrollen der Verteilung und durch laufende schriftliche Information während der Dauer der Tätigkeit erfolgen.

Übrigens: Der Briefkasten-Aufkleber “Bitte keine Werbung” wirkt nicht gegen Beilagen in Zeitungen. (Einwurf von abonnierten Zeitungen mit Beilagenwerbung, OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.07.1991 - AZ: 15 U 76/91)

(Anmerkung: Dieses ist keine Rechtsauskunft. Es handelt sich nur um eine Erklärung ohne Anspruch auf Vollständigkeit.)

Die Direkt Perfekt GmbH ist bemüht, bei Aufträgen zur Prospektverteilung die Durchführung nach den einschlägigen Regelungen für eine Handzettelverteilung umzusetzen. Dabei setzen wir auf die Zuverlässigkeit unserer Partner. Verstöße dagegen werden von uns im Interesse unserer Kunden und den Anwohnern ernst genommen.

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Werbung im Briefkasten

Sie erhalten Werbung in den Briefkasten. Das ist auch gut, denn viele Unternehmen nutzen die Möglichkeit einer Handzettelverteilung Ihnen Angebote und Dienstleistungen mit Hilfe eines Prospektes oder Flyers näher zu bringen.

Wer keine Werbung im Briefkasten wünscht, muss dieses deutlich erkennbar machen. Dafür eignet sich ein Aufkleber z.B. “Keine Werbung”, “Bitte keine Reklame”, “Keine Werbung einwerfen” o.ä. Dieser sollte gut sichtbar am Briefkasten angebracht sein. Der Bundesgerichtshof (BGH) führt dazu in seiner Entscheidung / Urteil vom 20.12.1988, Aktenzeichen VI ZR 182/88 aus, dass werbende Unternehmen diesen oder inhaltgleiche Aufkleber beachten müssen. In der Regel werden diese Hinweise von seriösen Verteilern auch beachtet. Übrigens, das Urteil gilt nicht nur für “nicht- bzw. unadressierte Werbung”, sondern auch für sog. teiladressierte Sendungen, z.B. “An die Autofahrer im Haus Burgstraße 20, Musterhausen”.                                                         

Nun werden Sie sagen, dass es schön wäre, wenn in der Realität das Werbeverbot auch beachtet würde. Sie haben recht - leider kommt es immer einmal wieder vor, dass ein Prospektverteiler dieses Werbeverbot missachtet. Wenn Sie also trotz des Aufklebers “Keine Werbung” einen oder mehrere Handzettel im Briefkasten vorfinden, sollten Sie sich bei der entsprechenden Firma erkundigen, welche Firma die Verteilung vornimmt. Der Werbende selber hat keine Schuld an der Missachtung.


Die betreffende Firma sollte dann von Ihnen schriftlich auf eine Unterlassung hingewiesen werden. Führen Sie zur Verdeutlichung gerne auch das o.g. BGH-Urteil an. Sollten Sie mit einer Klage drohen, bedenken Sie bitte immer, dass damit zunächst für Sie hohe Kosten entstehen können. Deshalb ist eine Klage nur dann sinnvoll, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, die Ihnen auch für einen derartigen Fall eine Deckungszusage erteilt. Übrigens - erhalten Sie unadressierte Werbung durch die Deutsche Post AG zugestellt, so können Sie genauso vorgehen. Auch die Deutsche Post AG muss sich an das Werbeverbot halten. Eine Ausnahme bilden nur die an Sie adressierten Werbesendungen. Diese müssen durch die Post zugestellt werden.

Der Versand von persönlich adressierte Werbung als Briefpost ist in Deutschland nicht eingeschränkt. Für alle anderen Arten gilt, dass der Einwurf unerwünschter Werbung eine Belästigung des Verbrauchers und somit eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte darstellt. Diese Handlung begründet zwar einen Unterlassungsanspruch, aber in der Regel keinen Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung (LG Flensburg, Urteil vom 19.01.2007, Gz.: 4 O 276/06).

(Anmerkung: Dieses ist keine Rechtsauskunft. Es handelt sich nur um eine Erklärung ohne Anspruch auf Vollständigkeit)

 

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