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Hier wird nicht verteilt:

Immer wieder werden wir gefragt, wo verteilt wird und wo nicht. In diesem Artikel wollen wir Ihnen aufzeigen, wo nicht verteilt wird.

Klingelhäuser:

Bedingt erreichbar sind für uns alle Briefkästen bei Häusern, die innen (also im Hausflur) angebracht sind. Dies sind sogenannte Klingelhäuser. Meistens handelt es sich dabei um Mehrfamilienhäuser. Hier muss geklingelt werden, um an die Briefkasten zu gelangen.
Der Verteiler klingelt und wartet kurz, damit ihm geöffnet wird und er die Handzettel ordnungsgemäß in die Briefkästen verteilen kann. Macht ihm niemand auf, geht er weiter zum nächsten Haus. Etwaige Resonanzen, dass die Anwohner keinen Handzettel erhalten haben, liegen somit in der Situation eines Klingelhauses begründet.

(C) Daniel Hohlfeld - Fotolia.com

Geschäftshäuser:

In Fußgängerzonen, Geschäftsstraßen bzw. Häusern oder Industriegebieten gibt es vereinzelte Privathaushalte. Diese werden in der Regel nicht bedient. Diese Gebiete sind in der Planung Ihrer Handzettelverteilung bereits berücksichtigt und aus der Berechnung der Haushaltszahlen entnommen.

(C) Ulrich Baumhögger - Fotolia.com

Gehöfte / alleinstehende Einzelhäuser:

Abseits gelegene Häuser wie z.B. Bauernhöfe können wir in Ihrem Interesse nicht beliefern. Dabei denken wir an Ihr Werbebudget. Der Kosten-Nutzen-Vergleich rechtfertig nicht einen erhöhten Aufwand.

(C) Rainer Mäling - Fotolia.com

Werbeverweigerer:

“Bitte keine Werbung” o.ä. sind für uns Wünsche der Anwohner, die wir zu respektieren haben. Deswegen dürfen wir in diese Briefkasten Ihre Werbung nicht zustellen. Die ständig aktualisierten Haushaltszahlen berücksichtigen Werbeverweigerer. (Siehe dazu auch in der Kategorie >Recht am Briefkasten<)

Dieser Beitrag wurde erstellt am Freitag 28. November 2008 um 5:58 pm und abgelegt unter Verteilgebiete. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Die Kommentare sind derzeit geschlossen, aber sie können einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.

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