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Reklamation 1

Gründe für eine Kundenbeschwerde

„Prospekt nicht erhalten“

1.) Der Kunde hat eine Familie; ein Familienmitglied – nur nicht der Beschwerdeführer – hat den Briefkasten geleert und das Proepekt bereits weggeschmissen.

2.) Im Haus (Mehrfamilienhaus) des Reklamanten gibt es einen „Werbekorb oder eine Werbebox“ (die Anwohner möchten die Prospekte nicht in die Briefkästen verteilt haben). Ein Mitbewohner nimmt für eine Bekannte die Werbung mit; somit reichen die für das Haus abgezählten Exemplare nicht aus.

3.) Es handelt sich um ein sogen. „Klingelhaus“. Bei einem Klingelhaus sind die Briefkästen innenliegend im Hausflur. Der Verteiler muss klingeln, um die Prospekte in die Briefkästen zu verteilen. Wird ihm nicht aufgemacht, ist es ihm in der Regel untersagt, die Flyer vor die Haustür zu legen.

4.) Der reklamierte Prospekt wurde verteilt, ist aber in eine Zeitung oder in andere Werbung gerutscht, die bereits im Briefkasten vorher eingeworfen worden war.

5.) Das verteilte Objekt war nicht auffällig genug. Zwar hat der Verteiler ordnungsgemäß verteilt, doch hat der Kunde das Produkt nicht wahrgenommen. Dies passiert häufig bei nicht auffälligen Farben, Namen oder aber bei der Verwendung von kleinen Größen, wie z.B. bei Postkarten oder DIN A5 – Flyern.

6.) Der Kunde hat ein Schild auf dem Briefkasten „Bitte keine Werbung einwerfen“ oder „Bitte keine Werbung und keine kostenlosen Zeitungen“ einwerfen“. Aber genau Ihren Handzettel hätte er gerne erhalten – das geht dann natürlich nicht.

7.) Der Kunde wohnt nicht im Verteilgebiet. Die Verteilung erfolgt immer in einem für die Menge der Handzettel festgelegtem Gebiet. Wohnt der Kunde nicht in diesem Verteilgebiet, erhält er grundsätzlich keinen Handzettel.

8.) Der Reklamant wohnt in einem Gewerbegebiet und nutzt z.B. eine Hausmeisterwohnung. In abgelegenen Gebieten und/oder Sondergebieten wie z.B. Gewerbegebieten / Industriegebieten wird nicht verteilt. Gleiches gilt im Übrigen für Gewerbeobjekte / Geschäfte.

9.) Das Grundstück war nicht zugänglich. Beispielsweise kann man von einem Verteiler nicht verlangen, ein Grundstück zu betreten, wenn ein Schild angebracht ist „Vorsicht bissiger Hund!“.

10.) Das Haus hat kein Briefkasten.

11.) Im Mehrfamilienhaus ist eine bestellte Putzfirma / Reinigungsfirma tätig. Die Reinigungskraft entsorgt regelmäßig Altpapier und damit auch die Handzettel aus den Werbekörben und Werbeablagen.

12.) Der Verteiler hat nicht verteilt.