Gründe für eine Kundenbeschwerde
„Prospektstapel liegt im Hausflur“
Hier wäre zunächst zu definieren, was der Reklamant unter einem Stapel versteht. Handelt es sich um die abgelegten Prospekte im Hausflur (passend für die Anwohner; in einem 10 bis 12 Familienhaus entspricht dies einem „Stapel“), oder ist es ein Paket, welches für den Verteiler für eine Verteilung angeliefert worden ist (versehen mit einem Lieferschein und gebündelt).
1.) Im Haus der Reklamation liegen ein oder mehrere Pakete mit Band gebündelt und einem Lieferschein versehen. Der Auslieferungsfahrer liefert die Pakete für die Verteiler immer soweit möglich in die Hausflure. Ansonsten werden die Pakete vor die Tür abgestellt. Der Verteiler nimmt die Pakete dann zur Verteilung. Es kann aber immer vorkommen, dass die Anwohner nicht wissen, dass jemand aus dem Hause als Verteiler tätig ist.
2.) Am Hauseingang ist ein Schild angebracht „Keine Werbung in diesem Haus“ o.ä. Dieses Schild wird nach geltender Rechtsprechung nicht befolgt, da z.B. ein Hausverwalter oder Vermieter niemals für alle Anwohner in einem Haus sprechen kann. Die Erklärung „Bitte keine Werbung einwerfen“ muss jeder Nutzer einer Wohneinheit mit dem dazugehörigen Briefkasten individuell am Briefkasten äußern.
Somit wird verteilt.






