
Stetigkeit und eine gute Konzeption werden zum Erfolg
Die Haushaltswerbung mit z.B. Prospekten und Flyern stellt eine sehr beliebte und verbreitete Art der Werbung dar. Immer mehr Firmen nutzen dieses Medium, um Kunden auf ihre Dienstleistungen und Produkte aufmerksam zu machen. Damit dieses Medium zum Kunden gelangt, bedienen sich die Werbetreibenden Verteilungsfirmen bzw. Agenturen wie der Direkt Perfekt GmbH. Bei der Verteilung stehen die Qualitätsstandards im Fordergrund. Aber eine ordnungsgemäße Verteilung - der Handzettel kommt ordnungsgemäß beim vielleicht künftigen Kunden an - allein macht noch nicht den Umsatz des Werbetreibenden aus. Den ganzen Beitrag lesen »
Kategorie: Information, Tipps für Handzettel |
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Wir freuen uns, dass Sie unser Kunde sind. Unser Ziel ist es, Sie voll und ganz zufrieden zu stellen. Dafür bemühen wir uns, Ihnen mit unserer jahrelangen Erfahrung und Professionalität den besten Service zu bieten.
Als wichtige Punkte sehen wir dabei die Erreichbarkeit, kurze Wartezeiten und die Transparenz unseres Handels an. So bieten wir unseren Kunden eine fast durchgängige Erreichbarkeit über Fax- und Telefonnummern fast rund um die Uhr. Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Kommunikation über E-Mail. Hiermit können alle Information auf dem schnellsten Weg zu uns gelangen und werden umgehend bearbeitet.
Als weiteren herausragenden Punkt unserer Kundenbetreuung und als Parameter für eine gute Servicequalität besteht darin, Sie umfangeich bei Beratungs- und Verkaufsgesprächen zu fördern. Das beinhaltet aber auch eine sorgfältige Aufklärung über die Produkte bzw. Dienstleistung, Preise und wesentliche Vertragsbedingungen.
Als letzten wichtigen Punkt möchten wir hier die Qualitätssicherung ansprechen. Regelmäßige Kontrollen der Leistung, Unterstützung bei der Bedarfsermittlung, die kontinuierliche Überprüfung der Servicequalität sind nur einige Bestandteile der Qualitätssicherung.
Abschließend kann man die Kundenbetreuung auch als eines Teil des After-Sales-Managements definieren. Frei nach dem Motto “Nach dem Kauf ist vor dem Kauf” entscheidet eine hohe Qualität der Kundenbetreuung über die weitere Geschäftsbeziehung. Dies gilt letztlich für alle Bereiche.

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Kategorie: Information |
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Missachtung des Briefkasten-Aufklebers “Bitte keine Werbung” in vereinzelten Fällen (BGH, Urteil vom 30.04.1992 - Az: I ZR 287/90), sogenannte “Außreißer-Entscheidung”
Leitsatz:
Wird bei der Verteilung von Werbemitteln der durch Briefkasten-Aufkleber geäußerte Wunsch, keine Werbung erhalten zu wollen, nur in vereinzelt gebliebenen Fällen missachtet, kann ein sittenwidriges Wettbewerbsverhalten des Werbenden im Sinne des §1 UWG nicht angenommen werden.
Dies bedeutet, dass ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch nur dann besteht, wenn das werbende Unternehmen oder der Erfüllungsgehilfe (die Werbeverteilfirma und dessen Verteiler) bewusst und planmäßig sich über den zum Ausdruck gebrachten Willen des Briefkasteninhabers hinwegsetzen. Es reicht zur Abwehr eines Unterlassungsanspruches oder Unterlassungsklage bereits seitens der werbenden Unternehmen oder dessen Erfüllungsgehilfen aus, wenn dokumentiert werden kann, dass die Verteiler im ausreichenden Mass und deutlich auf die Beachtung von Werbeverteilverboten hingewiesen worden sind. Eine Dokumentation sollte im Rahmen der Einweisug der Verteiler, der Kontrollen der Verteilung und durch laufende schriftliche Information während der Dauer der Tätigkeit erfolgen.
Übrigens: Der Briefkasten-Aufkleber “Bitte keine Werbung” wirkt nicht gegen Beilagen in Zeitungen. (Einwurf von abonnierten Zeitungen mit Beilagenwerbung, OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.07.1991 - AZ: 15 U 76/91)
(Anmerkung: Dieses ist keine Rechtsauskunft. Es handelt sich nur um eine Erklärung ohne Anspruch auf Vollständigkeit.)
Die Direkt Perfekt GmbH ist bemüht, bei Aufträgen zur Prospektverteilung die Durchführung nach den einschlägigen Regelungen für eine Handzettelverteilung umzusetzen. Dabei setzen wir auf die Zuverlässigkeit unserer Partner. Verstöße dagegen werden von uns im Interesse unserer Kunden und den Anwohnern ernst genommen.
Kategorie: Recht am Briefkasten |
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Sie erhalten Werbung in den Briefkasten. Das ist auch gut, denn viele Unternehmen nutzen die Möglichkeit einer Handzettelverteilung Ihnen Angebote und Dienstleistungen mit Hilfe eines Prospektes oder Flyers näher zu bringen.
Wer keine Werbung im Briefkasten wünscht, muss dieses deutlich erkennbar machen. Dafür eignet sich ein Aufkleber z.B. “Keine Werbung”, “Bitte keine Reklame”, “Keine Werbung einwerfen” o.ä. Dieser sollte gut sichtbar am Briefkasten angebracht sein. Der Bundesgerichtshof (BGH) führt dazu in seiner Entscheidung / Urteil vom 20.12.1988, Aktenzeichen VI ZR 182/88 aus, dass werbende Unternehmen diesen oder inhaltgleiche Aufkleber beachten müssen. In der Regel werden diese Hinweise von seriösen Verteilern auch beachtet. Übrigens, das Urteil gilt nicht nur für “nicht- bzw. unadressierte Werbung”, sondern auch für sog. teiladressierte Sendungen, z.B. “An die Autofahrer im Haus Burgstraße 20, Musterhausen”.
Muster
Nun werden Sie sagen, dass es schön wäre, wenn in der Realität das Werbeverbot auch beachtet würde. Sie haben recht - leider kommt es immer einmal wieder vor, dass ein Prospektverteiler dieses Werbeverbot missachtet. Wenn Sie also trotz des Aufklebers “Keine Werbung” einen oder mehrere Handzettel im Briefkasten vorfinden, sollten Sie sich bei der entsprechenden Firma erkundigen, welche Firma die Verteilung vornimmt. Der Werbende selber hat keine Schuld an der Missachtung.
Die betreffende Firma sollte dann von Ihnen schriftlich auf eine Unterlassung hingewiesen werden. Führen Sie zur Verdeutlichung gerne auch das o.g. BGH-Urteil an. Sollten Sie mit einer Klage drohen, bedenken Sie bitte immer, dass damit zunächst für Sie hohe Kosten entstehen können. Deshalb ist eine Klage nur dann sinnvoll, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, die Ihnen auch für einen derartigen Fall eine Deckungszusage erteilt. Übrigens - erhalten Sie unadressierte Werbung durch die Deutsche Post AG zugestellt, so können Sie genauso vorgehen. Auch die Deutsche Post AG muss sich an das Werbeverbot halten. Eine Ausnahme bilden nur die an Sie adressierten Werbesendungen. Diese müssen durch die Post zugestellt werden.
Der Versand von persönlich adressierte Werbung als Briefpost ist in Deutschland nicht eingeschränkt. Für alle anderen Arten gilt, dass der Einwurf unerwünschter Werbung eine Belästigung des Verbrauchers und somit eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte darstellt. Diese Handlung begründet zwar einen Unterlassungsanspruch, aber in der Regel keinen Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung (LG Flensburg, Urteil vom 19.01.2007, Gz.: 4 O 276/06).
(Anmerkung: Dieses ist keine Rechtsauskunft. Es handelt sich nur um eine Erklärung ohne Anspruch auf Vollständigkeit)
Kategorie: Recht am Briefkasten |
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DER KUNDE MUSS REAGIEREN
Ein Kunde reagiert, wenn er einen Vorteil hat. Sogenannte RECALL-Elemente dienen dazu den Rücklauf bzw. die Resonanz eines Handzettels oder Flyers zu erhöhen. Überlegen Sie doch einmal, wie Sie den Umsatz ankurbeln können. Wie wäre es mit einem Kupon, Gutscheinen, Prozenten, einem Gewinnspiel oder einem Imbiss am “Tag der offenen Tür”?
WERBESUPERWÖRTER
… wie klingt denn z.B. NEU, GÜNSTIG, GRATIS, BILLIG etc…
SPRECHEN SIE IHREN KUNDEN AN - PERSÖNLICHKEIT!
Sie müssen versuchen, den Empfänger Ihrers Prospektes davon zu überzeugen, dass Sie ihn meinen. Setzen Sie sich also immer auf den Stuhl des Kunden, Ihres Gastes in Ihrem Haus. Was will der Konsument - VORTEILE und ANGEBOTE! (verfilmt in “Was Frauen wollen!” mit Mel Gibson, sehr schön gemacht)
VORTEILE +++ VORTEILE +++ VORTEILE
Der Kunde muss sich entscheiden zwischen einer Flut von Angeboten. Warum soll er gerade bei Ihnen kaufen? Doch wohl nur, weil Sie ihm Vorteile einräumen, die er woanders nicht hat. Loben Sie Ihre Vorteile, preisen Sie Ihre Besonderheiten und Vorzüge herausgehoben an. Was ist Besonders bei Ihnen und Ihrer Werbung:
NEUERÖFFNUNG SCHLUSSVERKAUF RÄUMUNG NEUE KOLLEKTION HAMMERPREISE

Kategorie: Tipps für Handzettel |
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Fallen Sie auf - seien Sie anders als alle anderen!
Wir erleben täglich eine Flut an Werbung. Mal belanglos, mal einfallslos und machmal als schon mal gesehen. Wie also wollen Sie Umsatz machen, wenn Sie sich in die Masse mit einreihen?
SEIEN SIE AUFFÄLLIG!!!
Dazu tragen z.B. eine besondere Aufmachung des Handzettels, auffällige Bilder oder eine besondere Farbgebung des Prospektes / Flyers bei. Schreiben Sie provokante Headlines oder wählen Sie die richtige Verteilart. Spielen Sie mit Worten und drücken Sie dabei Ihr Angebot aus. Erwecken Sie die Neugierde des Empfängers. Versuchen Sie aufzufallen - egal wie!

Kategorie: Tipps für Handzettel |
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Schenken macht Freude (und Freunde) und bringt Ihnen Umsatz!
Die große Frage, die sich immer stellt, “Wie bekomme ich die Kunden in mein Geschäft?” oder “Wie verkaufe ich meine Dienstleistung?”. Die Handzettelverteilung in der Durchführung alleine bringt Ihnen keinen Umsatz, wenn Ihre Leistung nicht stimmt. Machen Sie unschlagbare Angebote oder verschenken Sie doch einfach etwas. Denken Sie z.B. an Mc Donald: dort erhalten Sie gegen Vorlage eines Werbecoupons oftmals zwei Hamburger zum Preis von einen. Wie wäre es, wenn Sie zu jedem Essen ein GRATIS-Getränk mit anbieten, oder z.B. bei vier Essen nur drei bezahlen lassen. Geben Sie beim Kauf einer Couchgarnitur die Kuscheldecke und drei Kissen als GRATIS-Zugabe mit dazu. Lassen Sie Ihrer Phantasie freien Raum - je besser Ihre GRATIS-Zugabe ist, desto höher wird die Resonanz auf Ihren Handzettel sein. Oftmals können Sie für diese Zugaben auch Ihre Zulieferer als Sponsor gewinnen. Es liegt also an Ihnen, wie hoch der Umsatz aus einem Handzettel sein wird.
Eins ist aber sicher: die Verteilung Ihrer Werbung mit der Direkt Perfekt GmbH ist der richtige Weg. Gemeinsam schaffen wir das!
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