prospektverteilungen.com

Prospektverteilung - Prospekte verteilen - Prospekte austragen - Prospekte ausliefern - Prospektverteiler

“Ausreißer-Entscheidung”

Missachtung des Briefkasten-Aufklebers “Bitte keine Werbung” in vereinzelten Fällen (BGH, Urteil vom 30.04.1992 - Az: I ZR 287/90), sogenannte “Außreißer-Entscheidung”

Leitsatz:

Wird bei der Verteilung von Werbemitteln der durch Briefkasten-Aufkleber geäußerte Wunsch, keine Werbung erhalten zu wollen, nur in vereinzelt gebliebenen Fällen missachtet, kann ein sittenwidriges Wettbewerbsverhalten des Werbenden im Sinne des §1 UWG nicht angenommen werden.

Dies bedeutet, dass ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch nur dann besteht, wenn das werbende Unternehmen oder der Erfüllungsgehilfe (die Werbeverteilfirma und dessen Verteiler) bewusst und planmäßig sich über den zum Ausdruck gebrachten Willen des Briefkasteninhabers hinwegsetzen. Es reicht zur Abwehr eines Unterlassungsanspruches oder Unterlassungsklage bereits seitens der werbenden Unternehmen oder dessen Erfüllungsgehilfen aus, wenn dokumentiert werden kann, dass die Verteiler im ausreichenden Mass und deutlich auf die Beachtung von Werbeverteilverboten hingewiesen worden sind. Eine Dokumentation sollte im Rahmen der Einweisug der Verteiler, der Kontrollen der Verteilung und durch laufende schriftliche Information während der Dauer der Tätigkeit erfolgen.

Übrigens: Der Briefkasten-Aufkleber “Bitte keine Werbung” wirkt nicht gegen Beilagen in Zeitungen. (Einwurf von abonnierten Zeitungen mit Beilagenwerbung, OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.07.1991 - AZ: 15 U 76/91)

(Anmerkung: Dieses ist keine Rechtsauskunft. Es handelt sich nur um eine Erklärung ohne Anspruch auf Vollständigkeit.)

Die Direkt Perfekt GmbH ist bemüht, bei Aufträgen zur Prospektverteilung die Durchführung nach den einschlägigen Regelungen für eine Handzettelverteilung umzusetzen. Dabei setzen wir auf die Zuverlässigkeit unserer Partner. Verstöße dagegen werden von uns im Interesse unserer Kunden und den Anwohnern ernst genommen.

Kategorie: Recht am Briefkasten | Keine Kommentare »