Immer wieder werden wir gefragt, wo verteilt wird und wo nicht. In diesem Artikel wollen wir Ihnen aufzeigen, wo nicht verteilt wird.
Klingelhäuser:
Bedingt erreichbar sind für uns alle Briefkästen bei Häusern, die innen (also im Hausflur) angebracht sind. Dies sind sogenannte Klingelhäuser. Meistens handelt es sich dabei um Mehrfamilienhäuser. Hier muss geklingelt werden, um an die Briefkasten zu gelangen.
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Ihrer Vorgabe entsprechend erarbeiten wir ein Verteilgebiet mit dem aktuellsten Datenbestand, z.B. GfK - Daten. Diese werden vierteljährlich aktualisiert. Mit dem entsprechenden Geo-Informationssystem - der modernen EDV - planen wir die Verteilung Ihrer Haushaltswerbung. Entweder handelt es sich um besprochene und von Ihnen gewünschte Gebiete innerhalb größerer Ortschaften und Städte, oder um ganze Orte und Gemeinden oder aber um eine Planung aufgrund eines Einzugsbereichs von z.B. aller Haushalte im Umkreis von 5 Kilometern um Ihren Markt / Ihre Firma. In diesem Verteilradius wird dann Ihre Werbung an alle erreichbaren Privathaushalte - exklusiver Werbevereigerer - zugestellt.

Wir verteilen die Werbemittel wie z.B. Handzettel oder Zeitungen in die Briefkästen der privaten Haushalte (nicht Geschäfte und Gewerbekunden). Ausnahmen davon bestehen immer dort, wo die Anwohner uns signalisieren, dass die Werbung nicht in den Briefkasten gesteckt werden soll, sondern in eigens dafür vorgesehenen Ablagen (Körbe / Kartons etc.) gelegt werden soll. Hier erfolgt die Ablage abgezählt entsprechend der Anzahl der im Haus befindlichen Wohneinheiten.

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